Rechtsprechung
BAG, 18.12.1970 - 1 AZR 171/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gefahrgeneigte Arbeit - Arbeitnehmerhaftung - Haftungsprivileg
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 26.03.1970 - 4 Sa 84/70
- BAG, 18.12.1970 - 1 AZR 171/70
Papierfundstellen
- VersR 1971, 553
- DB 1971, 682
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 07.07.1970 - 1 AZR 505/69
Verschuldensgrad - Beurteilungsspielraum - Verschuldensbegriff - Schadenersatz
Auszug aus BAG, 18.12.1970 - 1 AZR 171/70
satzes abgesehen - weitgehend Sache des Tatsachenrichters, den Grad des Verschuldens festzustellen; ihm steht dabei ein weiter Beurteilungsspielraura zu (siehe das Urteil des erkennenden Senats vom 7° Juli 1970 in Sachen 1 AZR 505/69, das ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmt ist).Senats vom 7» Juli 1970 in Sachen 1 AZR 505/69, das ebenfalls.
- BAG, 07.07.1970 - 1 AZR 507/69
Haftung des Lehrlings - Allgemeine Haftungsgrundsätze - Gefahrgeneigte Tätigkeit …
Auszug aus BAG, 18.12.1970 - 1 AZR 171/70
Sachen 1 AZR 507/69, das zur Veröffentlichung bestimmt ist). - LAG Hamburg, 11.11.1970 - 4 Sa 84/70
Auszug aus BAG, 18.12.1970 - 1 AZR 171/70
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. März 1970 - 4 Sa 84/70 - aufgehoben.
- BAG, 12.02.1985 - 3 AZR 487/80
Beschränkung der Schadenshaftung des Arbeitnehmers
Was die Rechtsprechung beispielsweise für die Tätigkeit des Kraftfahrers angenommen hat (vgl. z. B. BAG Urteile vom 13. März 1968 - 1 AZR 362/67 -, 7. Juli 1970 - 1 AZR 507/69 -, 18. Dezember 1978 - 1 AZR 171/70 - AP Nr. 42, 59, 62 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers), läßt sich auf die Aufgabenstellung einer Kinderkrankenschwester nicht ohne weiteres übertragen. - BGH, 14.11.1978 - VI ZR 133/77
Haftung von Bauarbeiter bei "gefahrgeneigter Arbeit"; Lehrlingsverschulden
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die sich im Anschluß an die grundlegende Entscheidung in BAGE 5, 1 ff entwickelt hat, zeigt, daß der Begriff der gefahrgeneigten Arbeit nur Bedeutung im Verhältnis zwischen Dienstverpflichtetem und Dienstberechtigtem gewinnt (BAGE 19, 51 ff; 19, 66 ff; BAG Urt.v. 18. Dezember 1970 - 1 AZR 171/70 - AP Nr. 62 zu § 611 BGB - Haftung des Arbeitnehmers). - LAG Berlin-Brandenburg, 27.10.2010 - 23 Sa 466/10
Arbeitnehmerhaftung: Arbeitgeberselbstbehalt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung
Das Fahren eines LKW im öffentlichen Straßenverkehr ist in aller Regel gefahrgeneigte Arbeit (vgl. BAG Urteil vom 18.12.1970 - 1 AZR 171/70 - in AP Nr. 62 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).